Die Pflege der städtischen Flächen an den städtischen Wirtschaftswegen wird ab sofort unter dem Grundsatz „Naturschutz durch Unterlassen“ durchgeführt.
Dazu ist ein Konzept zu erstellen, aus dem sich der Umfang der notwendigung Pflegemaßnahmen ergibt und in welcher Intensität diese unter Abwägung der Aspekte Verkehrssicherungspflicht und Naturschutz erforderlich sind.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist vorab zu klären, wie groß der Umfang sowie die Lage dieser Flächen ist. Dabei ist auch zu ermitteln, wo städtische Seitenstreifen unberechtigterweise umgepflügt bzw. in sonstiger Weise genutzt werden.
Das Konzept soll auch Vorschläge enthalten, mit welchen Planzmaßnahmen eine deutliche Verbesserung der Lebensräume geschaffen werden kann.
Das Konzept soll extern durch ein entsprechendes Fachbüro erstellt werden.
Die Kosten für die Konzepterstellung und die erste Umsetzung sollen aus Mitteln der Dorfregion getragen werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag durch die Verwaltung zu stellen.
Nach Entscheidung über die Klärung, wie und in welcher Form ein Biotopverbund in Rethem geschaffen und unterstützt werden kann, sind diese Flächen dem Biotopverbund zuzuordnen.
Begründung:
Ziel des Antrages ist es, zusammenhängende Flächen zu schaffen, die es Insekten und sonstigen Kleinlebewesen ermöglichen, dauerhaft zu überleben.
Besonders die Wegeseitenräume werden auf Kosten der Natur ausschließlich im Interesse der Verkehrssicherungspflicht zu lebensfeindlichen Räumen umgestaltet, obwohl gerade die Seitenräume einen letzten Lebensraum für die Insekten und Kleinlebewesen darstellen. Hier muss ein Umdenken erfolgen.
Anzustreben ist es, die Wegeseitenräume zu einem zusammenhängenden Lebensraum umzugestalten.
Mit der Konzepterstellung ist ein externes Büro zu beauftragen, da die Verwaltung hierzu keine Kapazitäten hat.
Die Kosten für das Konzept und evtl. sich aus dem Konzept ergebende Maßnahmen sollen aus Mitteln der Dorfregion gefördert werden.
Hier soll die Verwaltung die entsprechenden Anträge stellen.
Sobald über den angestrebten Biotopverbund entschieden worden ist, könnten diese Flächen dem Biotopverbund zugeordnet werden.
Informationen zu diesem Thema sind u. a. auf folgender Internetseite zu finden: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/22158_Hinweise_zur_Pflege_von_Randstreifen